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Solothurner Richtplan Windenergie bleibt, wie er ist PDF Drucken E-Mail
Montag, den 05. Juli 2010 um 15:45 Uhr

Der Solothurner Kantonsrat hat eine Beschwerde der Thaler Gemeinde Mümliswil-Ramiswil gegen die Regierung abgewiesen. Der Rat erfüllte in dieser Sache quasi die Funktion eines Gerichtes. Er musste beurteilen, ob die Gemeinde mit ihrer Beschwerde gegen die regierungsrätlichen Wind-Pläne Recht hat oder nicht. Dennoch entwickelte sich eine längere politische Debatte pro und contra Windkraft im Jura-Schutzgebiet, bevor der Rat dann die Beschwerde abwies. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten eingereicht werden.